Der BGH hat mit einem Urteil vom 20.11.2015 entschieden, dass das Sondereigentum grundsätzlich in den Grenzen erworben wird, die sich aus dem im Grundbuch eingetragenen Aufteilungsplan ergeben. Sollte die tatsächliche Bauausführung vom Aufteilungsplan abweichen, kann jeder Eigentümer eine nachträgliche Herstellung des planmäßigen Zustands verlangen – und zwar auf Kosten der Gemeinschaft. Es sei denn, die Abweichung ist nur unwesentlich. » weiterlesen
Seit dem 01. November 2015 ist das neue Melderecht in Kraft. Ziel ist es, Scheinanmeldungen zu verhindern. Will ein Mieter sich zukünftig also anmelden, muss er zwingend die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Ohne eine solche wird eine melderechtliche An- oder Abmeldung nicht mehr möglich sein.
Ein Vermieter darf in Anmietverhandlungen alle Fragen stellen, die von objektiver Relevanz für seine Entscheidung für oder gegen den Bewerber sind. Das sind insbesondere Informationen über die Solvenz, die Bonität und das Zahlungsverhalten des Bewerbers. » weiterlesen