Die WEG-Verwaltung

Die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage ist vor allem aufgrund des Wertes der Immobilie eine verantwortungsvolle und auch aufwendige Aufgabe, die viel Vertrauen in die Fähigkeiten und die fachliche Kompetenz der Verwaltung erfordert. Eine Aufgabe, die unsere Mitarbeiter gerne für Sie übernehmen.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt die Rechte und Pflichten für Verwalter in den §§ 21, 27 und 28 fest. Somit leisten alle Verwalter – zumindest auf dem Papier – dieselben Grundleistungen.

Eine gute Verwaltung aber ist weit mehr. Sie erhält den Wert Ihrer Immobilie insbesondere durch eine rechtzeitige Beauftragung von Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum. Wir führen Sanierungen durch und halten Ihre Immobilie laufend instand. Dabei holen wir bei Bedarf mehrere Angebote von unabhängigen Baufirmen ein. Wir führen regelmäßig Begehungen Ihrer Wohnanlage durch um den Zustand der Anlage zu kontrollieren und notwendige Reparaturen zu identifizieren.

Wir sind anders als andere Hausverwaltungen. Bei uns wird Kundenorientierung groß geschrieben. Wir setzen zum Beispiel ausdrücklich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Beiräten der von uns betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften. Wir sind nicht nur telefonisch jederzeit für Sie als Wohnungseigentümer da, sondern – ganz modern – wir bieten über eine sicher verschlüsselte Verbindung einen Onlinezugang zu allen wesentlichen Informationen zu Ihrer Wohnung und der Gemeinschaft. So lassen sich jederzeit Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle, Wirtschaftspläne und mehr einsehen – ohne, dass Sie Ihr Haus verlassen müssen bequem zu jeder Zeit.

Datensicherheit wird bei uns ebenfalls großgeschrieben! Es gibt Verwalter, die ihre Abrechnung mit Exceltabellen erstellen, die im Falle eines Computerdefekts unwiederbringlich verloren sind. Wir haben ein modernes EDV-System im Einsatz. Alle wichtigen Daten werden bei uns täglich gesichert und können bei allen Ausfällen reproduziert werden.

Wir können auch die komplizierten Sonderfälle verwalten, wie zum Beispiel

  • Vermietete Gewerberäume im Gemeinschaftseigentum
  • Zahlreiche Untergemeinschaften
  • Gemeinschaften mit über 50 Einheiten

Sollten Wohnungen vermietet sein, bieten wir natürlich gern die Mietverwaltung, die sogenannte Sondereigentumsverwaltung an.

Ein weiteres Werk von DREILAUT