Das neue Melderecht

16.11.2015

Seit dem 01. November 2015 ist das neue Melderecht in Kraft. Ziel ist es, Scheinanmeldungen zu verhindern. Will ein Mieter sich zukünftig also anmelden, muss er zwingend die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Ohne eine solche wird eine melderechtliche An- oder Abmeldung nicht mehr möglich sein.

Das neue Melderecht bringt etwas altbekanntes wieder zurück. Nunmehr müssen nämlich Wohnungsgeber, also Vermieter und Hausverwaltungen, innerhalb von 2 Wochen ihren Mietern den Ein- und Auszug bestätigen. Hierin müssen enthalten sein: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Mieter.

Als weitere Pflicht hat der Wohnungsgeber übrigens auf Anfrage der Meldebehörde jederzeit Auskunft über die Personen erteilen, die bei ihm Wohnen oder gewohnt haben.

Wirkt der Wohnungsgeber nicht mit, drohen Bußgelder in Höhe von 1.000 €.

Weiterhin ist es verboten, jemandem eine Wohnung für eine Anmeldung zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug nicht stattfindet oder geplant ist. Dieses Verbot ist für den Wohnungsgeber heikel – und praxisfremd. Wie soll ein Wohnungsgeber überprüfen, ob ein Einzug in die Wohnung stattfinden wird oder überhaupt geplant ist? Es dürfte in der Praxis selten der Fall sein, dass der Vermieter vom Mieter während der Anmietphase darüber aufgeklärt wird, ob und wie er die Wohnung nutzen will. Die Wohnungsgeberbestätigung ist nach dem Willen des Melderechts sofort zu erstellen, der Einzug erfolgt in aller Regel erst Tage später. Und was der Mieter tatsächlich mit der Wohnung vor hat, kann man diesem nicht von der Stirn ablesen.

Diese gesetzliche Verpflichtung bedeutet einmal mehr ein zusätzlicher Aufwand für Vermieter und natürlich für die Wohnungswirtschaft. Paulenz Immobilien wird aber auch diese zusätzliche Arbeit für Ihre Kunden kostenfrei durchführen.

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