Unsere Meinung

23.05.2018

Zugegeben, wir sind irritiert. Es ist grade einmal 2 Jahre her, dass wir in Schwerin uns an den landesweit höchsten Hebesatz für die Berechung der Grundsteuer von 630 Prozent abfinden mussten (wobei der Landesdurchschnitt gerade mal bei 354 Prozent lag). Damit zählte unsere Hauptstadt zu den bundesweit teuersten Städten.

Doch dann – oh Wunder – wurde mit Wirkung 2018 dieser Hebesatz auf nunmehr 595 Prozent gesenkt. Ein Stück weit weg also von dem Ruf des teuren Pflasters. Aber dann das: gleichzeitig werden erstmals die Gebühren zur Deckung der Beiträge der Gewässerunterhaltungsverbände als eigene Position ausgewiesen und berechnet wurden. Die Absenkung des Grundsteuerhebesatzes ist also nichts anderes als Augenwischerei für die Betroffenen, Mieter wie selbst nutzende Grundstückseigentümer. Und sie ist schließlich Mehrarbeit für die Wohnungswirtschaft, die die neue Kostenart in ihre Abrechnungssoftware Haus für Haus einpflegen und bei zukünftigen Abrechnungen den Mietern zu erklären hat.

Ein weiteres Werk von DREILAUT