Satellitenschüssel – Darf ich oder darf ich nicht?

27.02.2017

Manchmal stellt sich die Frage, ob man berechtigt ist, eine Satellitenschüssel an die Hauswand anzubringen, wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt. Die Beantwortung dieser Frage führt zunächst über die Frage, ob man eine Wohnung gemietet hat oder eine Eigentumswohnung sein Eigen nennt.

Für den Mieter gilt: die Montage einer Satellitenschüssel ist nur mit Zustimmung des Vermieters bzw. dessen Hausverwaltung erlaubt. Allerdings muss die Zustimmung in aller Regel erteilt werden, wenn das Haus nicht über einen Kabelanschluss oder einer Gemeinschaftssatellitenanlage verfügt. Aber sie kann davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter die Kosten für die fachhandwerklich ordnungsgemäße Montage trägt. Zudem kann der Vermieter den Montageort bestimmen. Eine Ausnahme hiervon besteht bei denkmalgeschützten Häusern: hier darf unter keinen Umständen eine Satellitenschüssel montiert werden.

 

Für den Eigentümer einer Eigentumswohnung gilt, dass das Setzen einer Satellitenschüssel grundsätzlich als bauliche Veränderung aufgrund der damit im Regelfall verbundenen optischen Beeinträchtigung gilt und somit der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf. Das gilt zumindest, wenn es sich nicht um eine mobile, kaum sichtbare Satellitenschüssel handelt. Ansonsten steht dem Miteigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Anspruch, dass auf Kosten der Gemeinschaft mittels eines Mehrheitsbeschlusses eine Empfangsanlage zu installieren, die dem allgemein üblichen Standard entspricht, in aller Regel heute wohl eines Kabelanschlusses. Dieser Anspruch kann in Anbetracht des Recht auf Informationsfreiheit und des Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines baulich-technisch einwandfreien Zustands auch dann durchgesetzt werden, wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt.

 

Ergebnis: egal, ob Mieter oder Eigentümer, es gilt: niemals ohne Erlaubnis bzw. Zustimmung einfach die Hauswand anbohren und eine Satellitenschüssel montieren.

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