Richtig so! Zur geplanten Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und WEG-Verwalter

21.10.2016

Die Wahl des richtigen Maklers gleicht in Deutschland immer noch einem Glücksspiel. Denn der Begriff ist nicht geschützt. Eine adäquate Ausbildung ist nicht erforderlich. Nötig ist bisher nur eine Gewerbeerlaubnis. Die Gefahr, bei der Makler- oder Verwalterwahl an ein „schwarzes Schaf“ zu geraten, ist entsprechend hoch. Das soll sich künftig – wahrscheinlich schon ab 2017 – ändern. Am 31.8.2016 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser sieht vor, dass ein potentieller Immobilienmakler und WEG-Verwalter erst dann eine Gewerbeerlaubnis erhält, wenn er „einen Nachweis seiner Sachkunde“ in Form einer erfolgreich bestandenen Prüfung erbracht hat. Eine echte Neuerung in der deutschen Immobilienbranche -und eine absolut zu begrüßende zudem! Immobilienmakler und WEG-Verwalter, die bisher lediglich eine Zulassung benötigten, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten, sollen künftig also zusätzlich einen Sachkundenachweis erbringen.
Ziel der geplanten gesetzlichen Neuregelung ist es, die Qualität der Dienstleistungen von Maklern und Verwaltern zu verbessern. Außerdem sollen Eigentümer, Miet- und Kaufinteressenten so besser vor finanziellen Schäden geschützt werden. Bereits im Juli 2015 gab es einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz, mit dem eine Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter eingeführt werden sollte. Ob die Zulassungspflicht auch für Mietwohnungsverwalter gelten soll, ist derzeit noch unklar. Das soll im endgültigen Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.

Wie Makler brauchen professionelle WEG-Verwalter künftig ebenfalls eine Gewerbeerlaubnis. Bislang war es ausreichend, wenn Verwalter die Aufnahme ihrer Tätigkeit gegenüber der zuständigen Landesbehörde angezeigt haben. Die Gewerbeerlaubnis soll es danach künftig nur geben, wenn neben dem Vorliegen der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse noch ein Sachkundenachweis nachgewiesen werden kann.

Details für die geplanten Prüfungen sollen in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt werden. Die Prüfungen für Makler und professionelle WEG-Verwalter sollen dann von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen werden.

Geplant ist, dass alle Immobilienmakler oder WEG-Verwalter, die weniger als sechs Jahre am Markt sind, innerhalb von dreizehn Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung einen Zulassungsantrag stellen und die erforderlichen Nachweise vorlegen müssen. Makler und gewerbliche WEG-Verwalter, die (ununterbrochen und nachweisbar) sechs Jahre und mehr tätig sind, werden von der Sachkundeprüfung befreit. Sie müssen lediglich einen Zulassungsantrag stellen.

Paulenz Immobilien verfügt über ausgebildetes und hoch qualifiziertes Personal und Fachkenntnisse aus fast 25 jähriger erfolgreicher Tätigkeit am Markt. Insofern begrüßen wir diese Gesetzesiniative ausdrücklich. WEG-Verwalter wie auch Mietverwalter verwalten in aller Regel bemerkenswert hohe Treuhandvermögen. Das beläuft sich schon bei kleineren Vermögen im Millionenbereich. Makler wiederum bringen Käufer und Verkäufer zusammen, die dann in aller Regel wirtschaftlich schwerwiegende Verträge schließen. Hier bestimmte Qualifizierungen zu verlangen, ist aus Sicht der Beteiligten äußerst wichtig. So wird ein hoffentlich wirksamer Schutz vor schwarzen Schafen und schlechten Dienstleistern aufgebaut. Zum Wohle der Mieter und Eigentümer – und letztlich auch der Wohnungswirtschaft insgesamt.

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