Die vermietete Eigentumswohnung

28.11.2017

Eigentumswohnungen spielen in der Wohnraumversorgung eine wichtige Rolle. Dabei werden sie größtenteils von den Eigentümern selbst bewohnt, zunehmend aber auch von Kapitalanlegern erworben und dann vermietet. Hier stoßen dann Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht aufeinander.

Um keine Nachteile zu erleiden, sollte der Mietvertrag dann Vereinbarungen enthalten, die die Besonderheiten einer Eigentumswohnung regeln. So sollte der Mietvertrag ausweisen, dass es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handelt und grundsätzlich die Hausordnung der Gemeinschaft sowie die gefassten Beschlüsse maßgeblich auch für den Mieter sind. Auch ist sehr zu empfehlen, dass bei der Verteilung der Betriebskosten Grundlage die Verwalterabrechnung ist. Ideal für einen vermietenden Wohnungseigentümer ist, wenn der Verwalter des Gemeinschaftseigentums auch eine Sondereigentumsverwaltung anbietet, fundierte Kenntnisse der notwendigen besonderen mietvertraglichen Regelungen hat und diese anzuwenden weiß. Bei Paulenz Immobilien ist dies der Fall. Unsere Wohnungseigentümer können darauf vertrauen, dass sie nicht nur eine kompetente Verwaltung ihres Gemeinschaftseigentums an ihrer Seite haben, sondern auch eine fachkundige Sondereigentumsverwaltung zu günstigen Konditionen durch uns übernommen werden kann.

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